Unsere Mitglieder

erleben selbstbestimmtes Wohnen in einer inklusiven Gemeinschaft, die füreinander einsteht und Freiräume bietet – ein Zuhause mit Herz für Jung und Alt direkt an der Ostsee.

Mitglied sein

Du bist schon To Huus Mitglied? Dann mach mit!

  • Folge unseren Chat auf dem Messenger-Dienst wire. Auf Anfrage nimmt der Vorstand auch Interessenten nach Abgabe der Interessenbekundung auf.
  • Lese unseren Blog und verpasse keine der anstehenden Termine.

  • Melde dich für die Organisation gemeinsamer Aktivtäten, plane und baue mit an unseren Gemeinschaftsflächen.
    Wir haben bereits viele Ideen und freuen uns über weitere Vorschläge und tatkräftige Mithilfe!

Mitglied werden

Mitmachen ist unkompliziert: Im ersten Schritt genügt eine Interessenbekundung, woraus noch keine rechtlichen Verpflichtungen entstehen.

Um der Wohnungsbaugenossenschaft To Huus eG beizutreten und sich für eine Wohnung vormerken zu lassen oder für einen Angehörigen als Mitglied vorzusorgen oder um Anteile als investierendes Mitglied zu zeichnen, bedarf es eines schriftlichen Antrags.

Das Genossenschaftsgesetz und unsere Satzung legen fest, dass die Mitgliedserklärung in Schriftform erfolgen muss (siehe § 15 GenG und § 2 Abs. 8 der Satzung To Huus). Die Wohnungsbaugenossenschaft lässt eine Mitgliedschaft per Vorstandsbeschluss zu.

Neue Mitglieder zeichnen drei sogenannte „Pflichtanteile” im Wert von zusammen 3.000 Euro, die in das Eigenkapital der Genossenschaft eingehen.

Wenn eine passende Wohnung fertiggestellt oder neu vergeben wird, zeichnen Mitglieder weitere sogenannte „wohnungsbezogenen Pflichtanteile“. Die Höhe der wohnungsbezogenen Pflichtanteile fällt je nach Größe der Wohnung unterschiedlich aus.

Das Formular zum Ausdrucken und Unterschreiben findet sich hier:

Mit Abgabe der Bewerbung gibt der Antragstelle der Wohnungsbaugesellschaft seine Einwilligung zur Einholung von Informationen zu seiner Zahlungsfähigkeit.

Bitte senden Sie uns Ihren unterschriebenen Antrag per Post und legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei.

Die benötigte Postanschrift finden Sie im Formular und unter Kontakt.

Gremien

Portrait Anja Nina Kramer in hellblaue Bluse und dunklem Blazer vor parkähnlichem Hintergrund

Vorstand

    • Bankkauffrau, Diplom Sozialökonomin
    • Geboren 1971 in Buenos Aires, verheiratet, 3 Kinder
    • Führungsverantwortung im In- und Ausland
    • 25 Jahre Finanzierung und Projektmanagement u.a.
    • öffentlicher Infrastruktur in der KfW Entwicklungsbank,
      z.B. Schulbau, Wasser Volumen 20-200 Mio. Euro
    • Geschäftsführung Ferienpark Minna Busch GbR
    • Vermietung von 4 privaten Ferienhäusern in Vollholzbauweise
    • Erfahrung als Bauherrin (ökologische Bauweise, Modernisierung, Neubau Einzelgewerke und Schlüsselfertig)

2. Vorstand

tritt Amt nach Registierung im Genossenschaftsregister an

Bevollmächtigter

tritt Amt nach Registrierung im Genossenschaftsregister an

 

Formulare und Downloads

Alle für eine Mitgliedschaft nötigen Informationen und Dokumente finden Sie hier zum Download:

Unsere Satzung – definiert unsere Ziele und Geschäftstätigkeiten, legt unsere Regeln und Strukturen fest, regelt Rechte und Pflichten der Mitglieder, beschreibt das Verfahren der Vollversammlung und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ggf. bei Änderungen des Genossenschaftsgesetz angepasst werden.

Selbstauskunft & Interessenbekundung – stellt noch keine Verpflichtung da und dient der Auswahl der Bewerber*innen. Daher sind aktuelle Familien- und Wohnverhältnisse, Wohnort, Einkommens- und Vermögenssituation wichtige Angaben.

Antrag auf Mitgliedschaft – um beizutreten und sich für eine Wohnung vormerken zu lassen oder für einen Angehörigen als Mitglied vorzusorgen oder um Anteile zu zeichnen, ist ein schriftlicher Mitgliedsantrag auszufüllen und zu unterschreiben. Mit Abgabe der Bewerbung gibt der Interessent der Wohnungsbaugesellschaft seine Einwilligung zur Einholung von Informationen zu seiner Zahlungsfähigkeit.

Bitte senden Sie uns Ihren unterschriebenen Antrag per Post und legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Die benötigte Postanschrift finden Sie im Formular und unter Impressum.

Informationspflicht gemäß EU-DSGVO
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – für eine Nichtveranlagungsbescheinigung müssen Sie sich an das Finanzamt wenden (in Arbeit)