Interessenbekundung
Die Abgabe der Selbstauskunft und Interessenbekundung stellt noch keine Verpflichtung da und dient zur Orientierung bei der Auswahl der potenziellen Interssent*innen.
Daher sind aktuelle Familien- und Wohnverhältnisse, Wohnort, Einkommens- und Vermögenssituation wichtige Angaben.
Erst mit Abgabe des schriftlichen Antrags willigt der/die Berwerber*in ein, dass die Wohnungsbaugesellschaft Informationen zu Zahlungsfähigkeit einholt.
